
Heimsheim. Die Berufungsverhandlung im Fall eines ehemaligen Beamten der Justizvollzugsanstalt (JVA) Heimsheim, der wegen Bestechlichkeit zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, ist am Freitag abgeschlossen worden.
Nachdem die Staatsanwaltschaft davon abgesehen hat zwei mögliche weitere Taten, die während der Berufung im Zuge einer Zeugenvernehmung zur Sprache gekommen waren, weiterzuverfolgen, erklärten Staatsanwalt Tobias Wagner und Verteidiger Christoph Bühler bei der Verhandlung der Pforzheimer Außenstelle des Landgerichts Karlsruhe, die jeweilige Berufung in Teilen zurückzunehmen. Wie von Richterin Diana Schick und zwei Schöffen bereits zu einem früheren Zeitpunkt angeregt (PZ-news berichtete), wurde der Fall nun also mit einer Teileinstellung des Verfahrens, verbunden mit einer milderen Geldstrafe, nach fünf Verhandlungsterminen abgeschlossen.
Konkret bedeutet dies, dass der wegen zwei Fällen von Bestechlichkeit vom Amtsgericht Maulbronn zu einer Geldstrafe von 3850 Euro verurteilte 61-Jährige nun noch in einem Fall als verurteilt gilt und sich die Geldstrafe auf 2800 Euro verringert. Auf die Schliche zu kommen versucht hatte man dem langjährigen Mitarbeiter in der JVA mit Hilfe eines fingierten Tauschhandels. Dieser Fall wurde in der Berufung nun eingestellt.
Mehr darüber lesen Sie am Samstag, 14. November, in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.