Ein 49-Jähriger aus dem Enzkreis soll Sex mit 16-jähriger Stieftochter gehabt haben. Foto: BillionPhotos/adobe.com (Symbolbild)
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Minderjährige Stieftochter missbraucht? Prozessbeginn in Keltern
  • Leon Koß

Keltern-Dietlingen. Im Dietlinger Rathaus hat am Dienstag die Hauptverhandlung des Pforzheimer Amtsgerichts gegen einen 49-Jährigen aus dem westlichen Enzkreis begonnen. Ihm wird sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen vorgeworfen. Nach der Trennung von seiner Frau soll er mit seiner damals minderjährigen Stieftochter mehrmals zwischen Juni 2019 und Mai 2020 in seiner Wohnung Sex gehabt haben.

Wobei der Strafkammer zunächst nicht klar war, in welchem Ausmaß die beiden emotional involviert waren und in welchem Kontext der Geschlechtsverkehr vollzogen wurde. Hinweise wie Profilbilder, Tagebucheinträge und Chatauszüge der im Tatzeitraum 16 Jährigen wiesen zunächst auf eine Liebesbeziehung mit dem Angeklagten hin.

Im Rahmen der Zeugenvernehmungen bremste die Mutter des Mädchens Strafverteidiger Daniel Strafke in seinem Versuch, die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen mit einer möglichen Liebesbeziehung auf Augenhöhe zu verwässern, um den Begriff Missbrauch in diesem Sachverhalt zu relativieren. Zuvor hatte er für seinen schweigenden Mandaten die in der Anklageschrift verlesenen Tatumstände für zutreffend erklärt. Nach der Zeugenvernehmung der Geschädigten, die zu ihrem Schutz unter Ausschluss der Öffentlichkeit, also auch der Presse stattfand, schienen die Anwesenden im Gerichtssaal nicht schlauer, da sich ihre Aussagen scheinbar teils erheblich widersprachen.

Hinzu kam die Information, dass sich das junge Mädchen vor einiger Zeit „ritzte“, also selbst verletzte, was den Verteidiger dazu veranlasste, ein psychologisches Gutachten einzufordern. Er vermute bei ihr eine Borderline-Persönlichkeitsstörung und sehe ihre Glaubwürdigkeit im Schatten dieser Erkrankung als erheblich eingeschränkt an. Zudem bat er Richter Oliver Weik, dies bei der Fortsetzung der Hauptverhandlung in 18 Tagen zur Beweisführung zuzulassen.