
Enzkreis. Enzkreis. Das Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Enzkreises hat nach mehreren bestätigten Fällen der sogenannten Geflügelpest eine Aufstallungspflicht für Hausgeflügel in Teilen des nördlichen Enzkreises angeordnet. Dies teilt das Landratsamt in einer Pressemeldung mit. Auch außerhalb des betroffenen Gebietes sind Halter alarmiert. Bei einem Turmfalken, der in der Gemeinde Ölbronn-Dürrn tot aufgefunden wurde, und bei drei toten Silberreihern in der Nähe des Aalkistensees und am Eselbachteich südlich von Knittlingen sei das Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen worden.
Wegen dieser Häufung an Fällen bei heimischen Wildvögeln ordne der Enzkreis mit sofortiger
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