
Bad Wildbad. Der Fall der Hirschkühe, die bei einer Jagd unter der Regie des Forstbezirks westlicher Schwarzwald bei Sprollenhaus erschossen wurden, könnte Auswirkungen bis in die höchsten Ebenen des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz haben. Haben Kontrollmechanismen versagt? Hat das Ministerium das Verhalten der Jäger gebilligt? Hätte ForstBW nach den Fehlabschüssen die Staatsanwaltschaft einschalten müssen? Wurden die Verfehlungen gar unter den Teppich gekehrt? Alles Fragen, mit denen sich das Ministerium, als Rechtsaufsichtsbehörde von ForstBW nun beschäftigen muss. In einer Stellungnahme weist das Ministerium die Vorwürfe von sich, will aber das bisherige Jagdkonzept anpassen.
Die von Jägern Ende August in Sprollenhaus erlegten Muttertiere waren säugend und hätten nicht geschossen werden dürfen. Ihr Abschuss ist verboten, weil die
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