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Nach eingehender Beratung mit seinem Verteidiger folgte der 24-Jährige der Empfehlung. Damit bleibt das festgelegte Strafmaß bestehen. Symbolbild: BillionPhotos.com/stock.adobe.com 

Nach Urteil wegen sexuellem Missbrauch von Kindern: Angeklagter nimmt Berufung zurück

Enzkreis/Pforzheim. Schon zu Beginn der Berufungsverhandlung war das Signal des vorsitzenden Richters, Erik Werner, eindeutig. Er riet am Mittwoch vor der Auswärtigen Großen Jugendkammer des Landgerichts Karlsruhe am Amtsgericht in Pforzheim dazu, dass der 24-jährige Angeklagte seine Berufung zurückzieht.

Nach eingehender Beratung mit seinem Verteidiger folgte der 24-Jährige der Empfehlung. Damit bleibt das festgelegte Strafmaß bestehen. Der junge Mann war Ende vergangenen Jahres in erster Instanz vor dem Amtsgericht wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen und Vergewaltigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Seinerzeit wurde dem 24-Jährigen, der aus dem westlichen Enzkreis stammt, vorgeworfen, zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren virtuell belästigt und zur Herausgabe von Nacktbildern genötigt zu haben. Zudem hatte er eine weitere Geschädigte dazu gebracht, ihm Videos von Mastrubationshandlungen zu schicken. Dies wertete die damals Vorsitzende Richterin Stephanie Gauß als Vergewaltigung und sprach das Urteil, nachdem der Angeklagte die Vorwürfe gestanden hatte.

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