Die Frage der Blendung eines tödlich verunglückten Radfahrers durch Arbeitsleuchten eines Traktors prägte die Gerichtsverhandlung, die vor der Einstellung des Verfahrens steht.
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Nach tödlichem Unfall mit Radfahrer bei Ispringen: Deswegen könnte Verfahren eingestellt werden

Pforzheim/Ispringen. Am Montag jährt sich der tragische Unfall , bei dem ein Rennradfahrer tödlich verunglückt war, bereits zum zweiten Mal. Damals war ein 64-jähriger Landwirt am 13. Juli 2018 gegen 22 Uhr auf dem Weg zurück auf seinen im westlichen Enzkreis gelegenen Hof, als ein 58-jähriger Rennradfahrer nahe Ispringen auf einem Feldweg mit dem Anhänger des Traktors kollidierte. Der Radfahrer hatte sich dabei schwerste Verletzungen zugezogen und war diesen noch am Unfallort erlegen. Am Freitag stand der Landwirt als Angeklagter vor dem Amtsgericht in Pforzheim und musste sich wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung verantworten.

Laut Staatsanwältin Christine Bossert ergebe sich der Tatvorwurf, weil der Landwirt die auf dem Dach des Traktors angebrachten Arbeitsleuchten unberechtigterweise aktiviert hatte. Dies habe den Fahrradfahrer geblendet, so dass es ihm nicht mehr möglich gewesen war, den Hänger des Traktors rechtzeitig zu bemerken und auszuweichen. Die Vorwürfe, seine Arbeitsleuchten hätten den Verunglückten geblendet, wies der Angeklagte energisch zurück. Der von der ermittelnden Polizeibeamtin unmittelbar nach dem Unfall hinzugerufene Gutachter bestätigte die Einschätzung des Unfallhergangs. Er konnte zudem einen am Rennrad angebrachten Fahrradcomputer auswerten. Die Beteiligten hätten sich trotz der dunkleren Lichtverhältnisse rechtzeitig bemerkt. Die Blendwirkung der Arbeitsleuchten ergebe sich außerdem erst in nächster Nähe zum Fahrzeug.

Richter King stellte den Vorschlag in den Raum, das Verfahren einzustellen, sofern sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung einig würden. Der Verteidiger des Angeklagten, Ulf Biebelheimer, sagte, es sei Grundvoraussetzung, dass der Angeklagte keinerlei Kosten zu tragen hätte. Schließlich sei es nicht einzusehen, dass sein Mandant für den „Ermittlungsergeiz der Staatsanwaltschaft“, also die Gutachten des Sachverständigen, zahlen müsste.

Staatsanwältin Bossert bot an, die Gesamtkosten von etwa 2600 Euro insofern aufzuteilen, dass der Angeklagte 2000 Euro trägt. Der Landwirt wollte erst von seiner Versicherung bestätigt wissen, dass diese die Kosten übernimmt. Von Richter King wurde eine Verfahrensfortsetzung für kommenden Freitag angesetzt. Sollte die Bestätigung der Versicherung bis dahin vorliegen, könne das Verfahren bereits zuvor vollständig eingestellt werden.