
Enzkreis. Nach Ansicht des Mannes war die Höhe des ursprünglich verhängten Schmerzensgelds von 15.000 Euro zu hoch und in Hinblick auf seine finanziellen Verhältnisse nicht angemessen.
Der Mann legte Rechtsmittel ein und es kam zur Berufungsverhandlung vor der Auswärtigen kleinen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe am Pforzheimer Amtsgericht. Zwar wurde bei der Verhandlung am Montag die Berufung durch die vorsitzende Richterin Diana Schick als unbegründet verworfen, dennoch konnte der 62-Jährige einen Teilerfolg erzielen, wie Schick sagte.
Das Urteil in erster Instanz gegen den 62-Jährigen wurde im vergangenen Jahr von Richter Patrick Stemmler am Pforzheimer Amtsgericht verhängt. Der Angeklagte soll im Sommer 2012 die damals 15-jährige Nichte seiner Lebensgefährtin in einem im westlichen Enzkreis gelegenen Wohnhaus sexuell missbraucht haben. Als der Mann sich ob dieses Vorwurfs im vergangenen Jahr vor dem Amtsgericht verantworten musste, verurteilte ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Zudem wurde die Schmerzensgeldsumme auf 15.000 Euro festgelegt.
Mehr über die Verhandlung lesen Sie am Dienstag, 2. März in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.