Ein Topf mit Erde steckt in einer angedeuteten Schubkarre in einem Vorgarten mit Kieselsteinen. Solche Schottergärten sind Behörden und Umweltschützern ein Dorn im Auge. Symbolfoto: Carmen Jaspersen/dpa-Archiv
Besser macht es Familie Machui in Neuenbürg mit ihrer Blühwiese im Garten. Eine Freundin hat der PZ das Bild zugeschickt mit den Worten: „Es ist so wunderschön, es zaubert sofort ein Lächeln und ein schönes Gefühl, wenn man diese Pracht sieht.“ Foto: Privat
Region
Naturschützer in der Region wenden sich gegen Schottergärten

Pforzheim/Enzkreis/Keltern. Ministerpräsident Winfried Kretschmann findet sie „fürchterlich“ und Christin Grüne charakterisierte sie jüngst im Kelterner Gemeinderat als „Gärten des Grauens“: Die Rede ist von Stein- und Kiesflächen, die summarisch gerne als Schottergärten bezeichnet werden und in den zurückliegenden Jahren in Mode gekommen sind. Wobei in der Vergangenheit auch so manch öffentliche Fläche eingeschottert wurde. Deshalb gab es auch aus der Mitte des Kelterner Gemeinderats den Hinweis, die Kommune möge zuerst selbst mit gutem Beispiel vorangehen, um dann im persönlichen Gespräch mit Schottergarten-Fans eine Lösung zu erzielen.

Mehr Artenschutz per Gesetz

Die grün-schwarze Landesregierung hat jüngst ihren Gesetzentwurf für mehr Artenschutz im Parlament eingebracht. Darin geht es um weit mehr als Schottergärten. Doch unterstrichen wird ein weiteres Mal: Diese Anlagen sind nicht zulässig. So der Hinweis aus dem Umweltministerium. Allerdings sei dieser Umstand vielen nicht bekannt.

Die Redaktion sprach mit dem neuen BUND-Regionalgeschäftsführer Patrick Maier. Dieser betont: „Schottergärten zeigen in eklatanter Weise eine Abschottung des Menschen vor der Umwelt im Vorgartenformat.“ Sie stellten eine Individualentscheidung gegen die Natur dar. Die Gründe dafür seien vielschichtig, so Maier: „Manche führen optisch Aspekte an, andere hoffen auf einen geringen Pflegeaufwand.“ In Baden-Württemberg würden rechnerisch laut Statistischem Landesamt jeden Tag rund 4,5 Hektar für Siedlungs- und Verkehrsflächen verbraucht. Das an sich sei schon bedenklich, reduzierten sich so doch kontinuierlich die Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Maier weiter: „Schottergärten sind ökologisch tot und verschlimmern die Situation nochmals. Im Klimawandel sorgen sie für eine zusätzliche Aufheizung und wenn Teichfolien für den Bau verwendet wurde, kann Regenwasser nicht mehr versickern und landet in der Kanalisation.“

In der Naturschutzstrategie von Baden-Württemberg werde der Naturschutz als Querschnittsaufgabe definiert. Zentrales Ziel sei es, den „Verlust der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg vollständig zu stoppen“. Der BUND begrüße diese Selbstverpflichtung, so der Regionalgeschäftsführer: „Im Hinblick auf den Artenschutz finden wir es gut, dass die Landesregierung das Thema Schottergärten aufgegriffen hat und in der geplanten Gesetzesnovelle nochmals klarstellen möchte, was eigentlich sowieso schon gilt: Schottergärten sind verboten.“ Skeptisch sei man allerdings, was die Umsetzung anbelange.

Verwaltungen in der Pflicht

Auf Grundlage der Landesbauordnung müssten alle Schotterflächen, die nach 1990 gebaut wurden, von den Hauseigentümern beseitigt oder umgestaltet werden. In der Realität betrifft das fast alle. Die Verwaltungen vor Ort seien dazu verpflichtet, geltendes Recht gegen mögliche Einwände der eigenen Bevölkerung durchzusetzen oder müssten Schottergärten nachträglich formal legitimieren. Sicherlich sei erhebliches Fingerspitzengefühl nötig, um den Dorffrieden zu gewährleisten. Was gar nicht angehe sei, dass auch jetzt noch aktuell angelegte Schottergärten mit einem wie auch immer gearteten Bestandsschutz versehen würden. Die zuständigen Behörden forderte Maier zum Handeln auf.