
Ölbronn-Dürrn. In seiner jüngsten Sitzung hat der Ölbronn-Dürrner Gemeinderat über die Höhe der aktuellen Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer beraten und einstimmig eine neue Hebesatzsatzung beschlossen. Diese tritt ab dem 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft. Der Hebesatz der Grundsteuer A wird demnach von 320 auf 240 vom Hundert und der Hebesatz der Grundsteuer B von 330 auf 165 vom Hundert gesenkt. Die neu kalkulierten Hebesätze basieren auf vom Finanzamt mitgeteilten Messbeträgen.
Da das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 darüber geurteilt hatte, dass die derzeitige Art der Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig ist, wurde ein Jahr später per Bundesgesetz ein neues Grundsteuer- und Bewertungsrecht geregelt. Dieses hatte zur Folge, dass das Land Baden-Württemberg ein
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