Zwei neue Jobcenter (Symbolbild) für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen mit Hartz IV hat das Landratsamt Enzkreis eingerichtet.

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Neue Jobcenter im Landratsamt und in Mühlacker

ENZKREIS/MÜHLACKER. Mit Beginn des neuen Jahres übernimmt das Landratsamt Enzkreis die Betreuung langzeitarbeitsloser Menschen von der Agentur für Arbeit. Damit wird das Landratsamt für die Hartz-IV-Sachbearbeitung des gesamten Enzkreises zuständig. Deshalb wurden in Pforzheim und in Mühlacker neue Jobcenter eingerichtet.

Eines davon ist am Hauptstandort im Gebäudeteil C an der Zähringerallee 3 in Pforzheim untergebracht. Für Hilfesuchende aus Mühlacker, Ötisheim, Illingen, Wiernsheim und Sternenfels gibt es in Mühlacker eine Außenstelle im ehemaligen Verwaltungsgebäude der Ziegelei. Die Bürger aus Maulbronn und Knittlingen, die bisher von der Außenstelle der Agentur für Arbeit in Mühlacker betreut wurden, müssen sich jedoch ab 2. Januar ans Landratsamt in Pforzheim wenden.

Vom neuen Jobcenter werden künftig sämtliche Leistungen für den Lebensunterhalt und die zur Eingliederung in Arbeit nötigen Maßnahmen wie Arbeits- und Ausbildungsstellenvermittlung sowie Fortbildungen und Qualifizierungen für langzeitarbeitslose Menschen bewilligt. Letztere bedingen einen engen Kontakt zu Arbeitgebern, Kammern und Verbänden, um über offene Arbeits- und Ausbildungsstellen informiert zu sein.

Anträge auf Leistungen können zu den üblichen Sprechzeiten des Landratsamtes gestellt werden. Diese sind montags von 8 bis 12:30 Uhr, dienstags von 8 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 18 Uhr, donnerstags von 8 bis 14 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Mittwochs sind beide Stellen geschlossen.

Selbstverständlich können die Anträge auch über die Gemeindeverwaltungen eingereicht werden - mit Ausnahme der Stadtverwaltung Mühlacker. Dort ist die Antragstellung nur über die Außenstelle des Jobcenters in der Ziegeleistraße möglich.

Aufgrund des Überganges der gesamten Hartz-IV-Sachbearbeitung von der Agentur für Arbeit auf das Landratsamt bittet der Leiter des neuen Jobcenters Hartmut Schölch darum, dass An- und Rückfragen in der ersten Arbeitswoche nur in Notfällen an die Behörde gerichtet werden. Erreichbar ist das Jobcenter künftig per E-Mail an jobcenter@enzkreis.de sowie über die allgemeine Telefonnummer des Landratsamtes 07231 308-0. (enz)