RKH Klinik Neuenbürg Wahlleistungsstation
Gegen die Schließung der Notfallpraxis im Neuenbürger Krankenhaus wird eine einstweilige Verfügung angestrengt.
Meyer
Region
Neuenbürg klagt mit anderen Städten gegen Schließung der Notfallpraxen

Neuenbürg/Kreis Calw. Jetzt ist die Katze aus dem Sack: 13 der 18 Kommunen, deren Notfallpraxen durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) im Laufe des Jahres 2025 geschlossen werden sollen, klagen gemeinsam vor dem Sozialgericht Stuttgart gegen diese Entscheidung. Betroffen sind von den Schließungen unter anderem auch Neuenbürg, dort soll die Notfallpraxis im Krankenhaus am 31. März geschlossen werden, sowie Nagold, dort wird der letzte Tag wohl der 30. Juni sein.

Da neben der Schließung in Neuenbürg auch die in Bad Saulgau und Kirchheim unter Teck zum 1. April ansteht, wurde hier „zusätzlich der Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, um eine kurzfristige Schließung der örtlichen Notfallpraxen und damit letztlich die Schaffung vollendeter Tatsachen durch die KVBW vorerst zu verhindern". Das Neuenbürg juristisch gegen die Schließung seiner Notfallpraxis vorgehen will, ihatte sich schon länger abgezeichnet.

Vor vollendete Tatsachen gestellt

In einer gemeinsamen Pressemitteilung erklärten die Kommunen ihren Schritt am Freitagmittag: „Zehntausende Unterschriften wurden gesammelt und zwei Protestkundgebungen abgehalten. Abgeordnete aller Landtagsfraktionen äußerten Bedenken gegen die Schließungen, darunter auch der für den ländlichen Raum zuständige Minister Peter Hauk. Die Bürgermeister aller 18 damals betroffenen Städte richteten am 16. Oktober 2024, nachdem die Pläne der KVBW durchgesickert waren, ein Schreiben an Sozialminister Manfred Lucha, der in seiner Rechtsaufsichtsfunktion die Pläne der KVBW unterstützt." Die KVBW hatte ihre Reform des ärztlichen Bereitschaftsdiensts dann am 21. Oktober 2024 öffentlich gemacht, die betroffenen Gemeinden seien keine zwei Stunden vorher informiert worden.

Der KVBW werfen die nun klagenden Kommunen vor, in keinster Weise mit ihnen zusammengearbeitet zu haben. Es habe keine Kooperation stattgefunden, „weder in Form einer Abstimmung der Planungen, noch in Form einer Bedarfsermittlung in den Gemeinden, noch in Form von ergebnisoffenen Gesprächen über mögliche Alternativlösungen während des Planungsprozesses. Der Informationsfluss zu den genauen Kriterien und Gründen ist bis heute unzureichend.“

Nicht gegen Reformen, aber...

Stattdessen habe man die Städte bei einer Veranstaltung im Neuen Schloss in Stuttgart am 18. Dezember 2024 vor vollendete Tatsachen gestellt, wie Ettlingens OB Johannes Arnold sagte. Auch Neuenbürgs Bürgermeister Fabian Bader zeigte sich damals im unmittelbaren Nachgang der Veranstaltung hochgradig verärgert.

Entsprechend richte sich die Klage „vor allem gegen diese unterbliebene Beteiligung an den Planungen und gegen die intransparente Vorgehensweise“. Weiter heißt es, dass sich die 13 Städte nicht generell gegen eine Neustrukturierung des Bereitschaftsdiensts stellen und auch nicht kategorisch gegen eine Schließung von Notfallpraxen im Rahmen eines landesweiten Standortkonzepts. Man erkenne durchaus einen Reformbedarf an, um den Bereitschaftsdienst zukunftsfähig zu machen. „Wir hätten uns eine rechtzeitige und ergebnisoffene Einbindung in die Strukturüberlegungen der KVBW gewünscht“, so Martin Löffler, Bürgermeister von Müllheim im Markgräferland und einer der Initiatoren der Klage.

Ausgangspunkt der Schließung war ein Entscheid des Bundessozialgerichts zum Beschäftigungsstatus sogenannter Poolärzte vom Oktober 2023 (B 12 R 9/21 R), welcher in der Vergangenheit zu einem großen Teil den Notdienst, den eigentlich die Vertragsärzte zu leisten hätten, übernommen haben. Nach Auffassung der Verfasser der Pressemitteilung wirkt sich das Urteil allerdings nicht nachteilig auf den Betrieb der Notfallpraxen aus. Die KVBW habe in Reaktion auf diese Entscheidung mit einer als „Notbremse“ bezeichneten Maßnahme schon im Oktober 2023 vorläufig acht Notfallpraxen geschlossen und angekündigt, ein neues Notdienstkonzept zu erarbeiten.

Dieser Bericht wird zu späterem Zeitpunkt aktualisiert.