
Neuer Anlauf für das Baugebiet „Rote Äcker“ in Sternenfels
- vh
Sternenfels. Die bisherigen Beschlüsse für die Aufstellung des Bebauungsplans „Rote Äcker“ sind nichtig. Wie Leonie Gerst vom Ingenieurbüro Gerst bei der Sternenfelser Ratssitzung sagte, sollte der Bebauungsplan im „beschleunigten Verfahren“ durchgeführt werden. Der entsprechende Paragraf 13 b BauGB war aber vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt worden.
Der Bebauungsplan „Rote Äcker“ soll nun im Regelverfahren auf den Weg gebracht
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