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Waldkindergarten
Kinder spielen gerne im Wald: Aber dabei gibt es einiges zu beachten, sonst könnte dem Waldbesitzer Schadensersatz drohen.
picture alliance / Thomas Frey/dpa
Region
Nicht immer auf eigene Gefahr im Wald: Wer haftet eigentlich im Forst?

Remchingen. Mit den Kindern raus in den Wald, Abenteuer erleben, die Natur hautnah kennenlernen: Es könnte so schön sein – und so einfach. Aber die Remchinger Kindergärten müssen seit kurzem einiges beachten, wenn die Gruppen einen Ausflug in den Wald unternehmen wollen. Es geht um die Vorgaben des Landes-Forstes zur Verkehrssicherungspflicht. Vereinfacht gesagt um die Frage: Haftet die Kommune, wenn beispielsweise ein Ast abbricht und ein Kind verletzt?

Was ist typisch?

Wie Remchingens Kämmerer Frank Burghardt berichtet, steckt der Teufel im Detail: Beim normalen Aufenthalt im Wald sei eine Haftung

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