
Remchingen. Mit den Kindern raus in den Wald, Abenteuer erleben, die Natur hautnah kennenlernen: Es könnte so schön sein – und so einfach. Aber die Remchinger Kindergärten müssen seit kurzem einiges beachten, wenn die Gruppen einen Ausflug in den Wald unternehmen wollen. Es geht um die Vorgaben des Landes-Forstes zur Verkehrssicherungspflicht. Vereinfacht gesagt um die Frage: Haftet die Kommune, wenn beispielsweise ein Ast abbricht und ein Kind verletzt?
Was ist typisch?
Wie Remchingens Kämmerer Frank Burghardt berichtet, steckt der Teufel im Detail: Beim normalen Aufenthalt im Wald sei eine Haftung
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