
Niefern-Öschelbronn. Mit einigem Stolz hat die Gemeinde Niefern-Öschelbronn seit fast 15 Jahren die Hebesätze für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundvermögen sowie B für Grundstücke nicht mehr angetastet. Doch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Bewertungen zum bisherigen Zeitpunkt 1964 als ungleich ansah und für verfassungswidrig erklärte, ist alles anders geworden. Manche Grundstücksbesitzer müssen nun tief in die Tasche greifen.
An solchen Nachteilen will die Rathausverwaltung unterm Strich nicht mehr Geld einnehmen. Der Gemeinderat
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