
Enzkreis/Pforzheim/Kreis Calw. Das hat den Enzkreis, den Kreis Calw und die Stadt Pforzheim eiskalt erwischt: Der 15. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe unter dem Vorsitz von Hannelore Hemmerich-Dornick urteilte am Freitag, dass die Vergabe von Buslinien im westlichen Enzkreis rechtswidrig war. Somit waren die Verträge mit den Busunternehmen Eberhardt und Regionalbusverkehr Südwest (RVS) nichtig – und es drohte ein Ausfall der Fahrten ab Samstag. Um dies zu verhindern, hatte der Enzkreis bereits zuvor alle Busunternehmen im Gebiet der Verkehrsverbunds Pforzheim-Enzkreis (VPE) aufgefordert, sich in einem Miniwettbewerb um eine Interimslösung bis Ende Januar 2021 zu bewerben. Für die Entscheidung, wer in den kommenden Wochen die Fahrgäste befördern soll, hatte der Enzkreis am Freitag eine außerplanmäßige Sondersitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses (UVA) des Kreistags einberufen. Die Stadt Pforzheim und der Kreis Calw beschränkten sich indessen auf entsprechende Eilentscheidungen zur Vergabe, so Rosenau.
Das alles war nötig geworden, nachdem Müller
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