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Pforzheim/Enzkreis/Kreis Calw. Der Herbst ist da und damit auch die früher eintretende Dämmerung. Zusammen mit einem damit einhergehenden vermehrten Wildwechsel in dieser Jahreszeit, häufen sich auch wieder die Unfälle mit Wildtieren. Die Polizei hat deshalb eine Liste von praktischen Verhaltenshinweisen für Autofahrer zusammengestellt.
Die an Straßenabschnitten aufgestellten Warnschilder "Wildwechsel" sollten für Autofahrer insbesondere bedeuten:
- Fuß vom Gas
- konzentriertes Fahren
- Wald- und Straßenränder beobachten
- nachts mit Fernlicht fahren, um Tiere früher erkennen zu können (die Augen der Tiere wirken wie Rückstrahler).
Hier müssen Sie besonders aufpassen
Ein besonderes Unfallrisiko besteht vor allem auf Landstraßen und insbesondere in Übergangsbereichen zwischen Wald- und Feldzonen sowie bei Nebel, Schnee und Regen, da sich in den gefährdeten Gebieten zusätzlich die Sichtverhältnisse verschlechtern. Zu beachten ist auch, dass Tiere selten alleine unterwegs sind. Deshalb wird bei Wildwechsel empfohlen zu bremsen, ohne sich und den nachfolgenden Verkehr zu gefährden sowie zu hupen und zusätzlich bei Nacht das Fernlicht abzublenden, um den Tieren den Fluchtweg sichtbar zu machen. Angepasste Geschwindigkeit in waldreichen Gebieten reduziert das Risiko von Wildunfällen.
Das sollten Sie beim einem Zusammenstoß tun
Falls ein Zusammenstoß unvermeidbar ist, sollte das Lenkrad festgehalten und keine unkontrollierten Ausweichmanöver riskiert werden. Der Frontalzusammenstoß mit Wild ist für die Insassen ungefährlicher, als ein Abkommen von der Fahrbahn oder ein möglicher Unfall mit dem Gegenverkehr. Nach einem Wildunfall sollte man sofort anhalten und die Warnblinkanlage einschalten sowie die Unfallstelle ausreichend absichern (Warndreieck aufstellen!). Niemals sollte man dem flüchtenden Wild folgen oder es berühren, da ein hohes Verletzungs- und Infektionsrisiko besteht. Anschließend schnellstmöglich die Polizei unter der Rufnummer 110 verständigen, auch wenn kein Schaden entstanden ist. Das Tier darf auf keinen Fall eingeladen und mit nach Hause genommen werden, da es im Eigentum des zuständigen Jagdpächters steht.