
Enzkreis. Der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschüler wird ab dem Schuljahr-Start 2026 Jahr stufenweise eingeführt. Wie sind die Kommunen auf diese neue Aufgabe, die das Land beschlossen hat, vorbereitet? Die PZ hat in einigen Gemeinden nachgefragt und erfahren: Im Großen und Ganzen sieht man sich zwar gerüstet – schließlich ist die Betreuung von Grundschülern kein Fremdwort für die Gemeinden.
Dennoch muss man an so mancher Stellschraube drehen: Denn perfekt ist das Angebot noch nicht, mancherorts drohen beispielsweise Raumprobleme.
Vor Ort wird die Betreuung der Grundschüler zum Teil über Vereine, zum Teil über Betreuer der Kommunen geregelt – im Gegensatz zu Kindergärten ist hier übrigens kein
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