
Remchingen und Bad Wildbad ohne Gremium: Jugend bringt sich in Gemeinden zu wenig ein – außer in Maulbronn
Remchingen/Bad Wildbad/Maulbronn. In der Gemeindeordnung (§41a GemO) wird seit 2015 festgelegt, dass Kinder und Jugendliche in der Kommune „bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren“ beteiligt werden müssen. Als Jugendvertretung ist in §41a Abs. 1 GemO zum Beispiel der Jugendgemeinderat aufgeführt. Die PZ hat mit drei Gemeinden aus der Region gesprochen und festgestellt, dass die Umsetzung rechtlicher Vorgaben variiert und aus verschiedenen Gründen zum Teil scheitert.
„8er-Rat“, aber kein Jugendrat
In Remchingen – nun mehr als zehn Jahre mit dem Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ ausgezeichnet – wird die Jugendarbeit
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