
Rennen mit Polizei: Angeklagter muss nach Widerspruch noch mehr zahlen
- Christiane Viehweg
Maulbronn. Hätte der 24-Jährige doch den Strafbefehl wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens im Juli vergangenen Jahres akzeptiert. Das war am Freitag nicht nur die Meinung von Richter Rüdiger Grimm beim Amtsgericht Maulbronn, sondern auch die von Staatsanwältin Michelle Franke, die gar von einem „Geschenk der Staatsanwaltschaft“ sprach.
Der Strafbefehl beschied dem jungen Mann, der gerade arbeitslos war, ein
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