In Maulbronn ist das Urteil gegen den 42-Jährigen gefallen. Foto: Stäbler
Der Justizbeamte (Symbolbild) nutzte seine Position aus, um Gefangene der Justizvollzugsanstalt Heimsheim mit Lebensmitteln zu versorgen. Foto: dpa-Archiv
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Schmuggel in JVA Heimsheim: Angeklagter kommt mit Geldstrafe davon
  • Christoph Stäbler

Maulbronn. Im Prozess gegen einen 60-jährigen Beamten der Justizvollzugsanstalt (JVA) Heimsheim wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit ist nun ein Urteil gefällt worden. Der Schmuggel von Lebensmitteln diente offenbar nicht der eigenen Bereicherung.

Am Ende des dritten Verhandlungstages vor dem Amtsgericht Maulbronn wurde der Mann von Richter Bernd Lindner zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 70 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verdächtige über Jahre hinweg Lebensmittel in das Gefängnis geschmuggelt hat. Der Angeklagte muss damit eine Gesamtstrafe in Höhe von 3850 Euro bezahlen, zudem steht ihm noch ein Disziplinarverfahren bevor.

Am letzten Verhandlungstag hörte das Gericht einen 43-jährigen ehemaligen JVA-Insassen als Hauptbelastungszeugen an. Dies war an den vorangegangenen Terminen nicht möglich, da der Mann dem Prozessauftakt fernblieb und am zweiten Tag ein ärztliches Attest vorlegte. Der ehemalige Insasse hatte den Beamten der JVA geholfen, dem Angeklagten eine Falle zu stellen, indem er bei ihm eine fingierte Bestellung von Lebensmitteln aufgab. Als der 60-jährige seinen Dienst antreten wollte, wurde er durchsucht und die „bestellten“ Waren bei ihm sichergestellt.

Tabak als Bezahlung

Er wurde der Bestechlichkeit schuldig gesprochen, da er als Gegenleistung von den Häftlingen Tabak annahm, obwohl er selbst Nichtraucher war. „Bringst mir Tabak, so wie immer“, soll er als Bezahlung von dem 43-jährigen verlangt haben, der die inszenierte Bestellung bei ihm aufgab. An dem Tabak bereicherte sich der Mann nicht selbst, sondern verschenkte diesen an „bedürftige Insassen“, wie es Richter Lindner ausdrückte. Ob dies ein Akt der Nächstenliebe oder lediglich eine Art von Geltungssucht war, konnte das Gericht nicht feststellen.

Mehr über den Prozess lesen Sie am Mittwoch, 13. November in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.