
Enzkreis/Kreis Calw. Groß ist die Enttäuschung beim Radfahrverein Wanderlust Wimsheim: Eigentlich war für den 1. Mai ein Rollbraten-To-Go-Verkauf geplant. Doch dann kam Mitte vergangener Woche die Mitteilung des Landratsamts Enzkreis an die Gemeinden: „Nach unserer Rechtsauffassung ist ein wie auch immer gearteter To-Go-Verkauf von Speisen und Getränken durch Vereine ohne Gaststättenkonzession nach der aktuellen Corona-Verordnung nicht erlaubt“, schreibt Ordnungsamtsleiter Oliver Müller. Der Kreis Calw schätzt dies ganz anders ein.
Absagen musste auch der Reit- und Ritterverein Gengenbachtal. Statt Hoffest
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