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War bis zum Verbot der To-Go-Angebote durch das Landratsamt guter Dinge: der Wimsheimer Radfahrvereins-Vorsitzende Heiko Mayer (rechts). Im vergangenen Sommer durften die Sportler statt Straßenfest noch Rollbraten zum Mitnehmen anbieten, was bei der Bevölkerung gut ankam.Foto: Bossert
Region
Sind To-Go-Angebote von Vereinen vereinbar mit Corona-Verordnung?

Enzkreis/Kreis Calw. Groß ist die Enttäuschung beim Radfahrverein Wanderlust Wimsheim: Eigentlich war für den 1. Mai ein Rollbraten-To-Go-Verkauf geplant. Doch dann kam Mitte vergangener Woche die Mitteilung des Landratsamts Enzkreis an die Gemeinden: „Nach unserer Rechtsauffassung ist ein wie auch immer gearteter To-Go-Verkauf von Speisen und Getränken durch Vereine ohne Gaststättenkonzession nach der aktuellen Corona-Verordnung nicht erlaubt“, schreibt Ordnungsamtsleiter Oliver Müller. Der Kreis Calw schätzt dies ganz anders ein.

Absagen musste auch der Reit- und Ritterverein Gengenbachtal. Statt Hoffest

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