
Soziale Träger wollen mehr Geld: Enzkreis verhandelt härter als andere - Streit wird öffentlich
Enzkreis. Für Aufsehen hat der PZ-Artikel über die Kosten für die Betreuung von schwerstbehinderten Menschen gesorgt, die laut dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) das Recht darauf haben, alleine in einer Wohnung zu leben. 30.000 Euro – so viel würde laut Sozialdezernat den Enzkreis die Betreuung einer einzelnen Person mit fünf Vollzeitkräften pro Monat in den eigenen vier Wänden kosten. Das sei so niemals zu stemmen, meint Sozialdezernentin Katja Kreeb. Das sei ein seltener Einzelfall, der aufgebauscht werde, findet dagegen Frank Johannes Lemke, Vorsitzender der Liga der freien Wohlfahrtsverbände Pforzheim/Enzkreis.
„Wer sich auf Kosten der Schwächsten in unserer
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