
Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung von "Natenom" - kommt es zur Verhandlung in Pforzheim?
Neuhausen/Enzkreis/Pforzheim. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Zweigstelle Pforzheim, hat im Fall "Natenom" wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den Fahrer des an dem Unfall beteiligten Autos einen Strafbefehl erlassen. Gegen diesen hat der Angeklagte allerdings bereits Einspruch eingelegt. Nach aktuellem Stand kommt es damit zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Pforzheim.
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