Jürgen Troll Heimsheim
Heimsheims Bürgermeister Jürgen Troll.
Meyer (Archiv)
Region
Streit in Heimsheim: Bürgermeister erhebt Klage gegen Gemeinderatsbeschluss
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Heimsheim. Bürgermeister Jürgen Troll hat gegen einen Beschluss des Heimsheimer Gemeinderats vom 5. Mai 2025 Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht, wie die Stadt am Montag in einer Pressemitteilung bekanntgab.

Der zur Klage führende Beschluss des Gemeinderats hatte demnach vorgesehen, die Zuständigkeit des Bürgermeisters in Personalangelegenheiten auf die Entgeltgruppen 1 bis 4 TVöD zu beschränken. Damit wären ihm nach Angaben in der Pressemitteilung nur noch Entscheidungen über Reinigungskräfte verblieben, während Personalentscheidungen für sachbearbeitende Verwaltungsmitarbeiter, Bibliothekspersonal, Schulsekretärinnen, Bauhofmitarbeiter und Hausmeister anders als bisher durch den Gemeinderat getroffen werden sollten.

Nach juristischer Prüfung des Vorgangs komme Troll zu dem Ergebnis, dass diese Personalentscheidungen jedoch zu den sogenannten „Geschäften der laufenden Verwaltung“ zählten, die nach § 44 Absatz 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der alleinigen Zuständigkeit des Bürgermeisters lägen. Der Eingriff des Gemeinderats in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters sei deshalb rechtswidrig.

Diese Einschätzung folge dem in Baden-Württemberg geltenden Prinzip, dass der Gemeinderat die wichtigen und richtungsweisenden Entscheidungen treffen soll und die Organisation des laufenden Betriebs und die Routinearbeiten der Stadtverwaltung überlassen solle. „Auch der Gemeindetag Baden-Württemberg empfiehlt für Kommunen unserer Größe, dem Bürgermeister Personalentscheidungen bis zur Entgeltgruppe 8 zu übertragen“, erklärt Troll. „Seit der letzten Gemeinderatswahl im Jahr 2024 fühlt sich die Stadtverwaltung durch die Gemeinderäte zunehmend ausgebremst und bei der Aufgabenerledigung behindert“, so der Bürgermeister weiter.

Aber es gebe auch andere Stimmen im Gemeinderat. Die Stadträtinnen und der Stadtrat der Fraktionen BfH und FFH distanzieren sich demnach ausdrücklich von der Gangart ihrer Gemeinderatskolleginnen und -kollegen. Sie hielten die völlig überzogenen Machtansprüche einzelner Mitglieder des Gemeinderats für unangebracht und praxisfern. Hingegen habe Doro Moritz, die Sprecherin der vier Fraktionen SPD, CDU, FWV und UWV, bereits die nächste beabsichtigte Einschränkung bei der Aufgabenerledigung angekündigt. Demnach sollen künftig Grundstückveräußerung und Grundstückstausch ab 5.000 Euro (bisher 10.000 Euro) im Gemeinderat beschlossen werden und ebenso die Bewirtschaftung der bereitgestellten Haushaltsmittel ab einem Betrag von 10.000 Euro (bisher 20.000 Euro) einem Gemeinderatsbeschluss zugeführt werden.

„So kann man nicht vernünftig arbeiten“, so Troll. „Die Beträge hätten angesichts der Kostenexplosionen der vergangenen Jahre längst nach oben angepasst werden müssen.“

Er appelliere nochmals an den Gemeinderat: „Alles, was meine Mitarbeiter und ich erwarten, sind Rahmenbedingungen, wie sie bei fast allen baden-württembergischen Gemeinden unserer Größenordnung üblich sind. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.“

Der Gemeinderat habe nun in der Sondersitzung am 15.09.2025 die Möglichkeit, entweder mit einem Richtungswechsel oder mit einer Stellungnahme auf die beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängige Klage zu reagieren.

Die öffentliche Sitzung findet ab 18.30 Uhr im Barockreitzentrum Heimsheim, Mittelberg 3 statt.