
Bad Wildbad. „Mit welcher Rechtsgrundlage hält der Gemeindevollzugsdienst Autofahrer in der Wilhelmstraße einfach an“, will Rolf Gernot Neher, Bad Wildbader Alt-Stadtrat und Polizeihauptkommissar im Ruhestand wissen. Denn er sei kürzlich in der Wilhelmstraße, der Fußgängerzone in Bad Wildbad, von einem Gemeindevollzugsdienstmitarbeiter (GVD) gestoppt worden, als er dort durchfuhr.
„Das ist aber nicht erlaubt, das darf nur die Polizei“, sagt der ehemalige Polizeihauptkommissar. Denn die Mitarbeiter des Vollzugsdienstes hätten seiner Meinung
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