
Engelsbrand/Neuenbürg. Zum zweiten Mal ist ein Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verwaltungsgemeinschaft Neuenbürg/Engelsbrand vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) für nichtig erklärt worden. Wie bereits bei der ersten Normenkontrollklage, welche 2023 mit der Aufhebung des damaligen Teilflächennutzungsplans (Teil-FNP) endete, war auch dieses Mal die Juwi GmbH der Kläger.
Das Unternehmen versucht bereits seit längerem, auf der Engelsbrander Gemarkung – genauer: „Am Sauberg“ – Windräder zu errichten. Dies war laut der beiden Teil-FNP während deren Gültigkeit
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