
Pforzheim/Enzkreis. Der Angeklagte habe sich der Beleidigung sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und den Widerstand gegen sie schuldig gemacht in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung und Beleidigung. „Er wird daher zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt“, so das Urteil von Richter King, der die Strafe am Mittwoch bei der Verhandlung am Amtsgericht Pforzheim zur Bewährung aussprach. Es ging um einen Nachbarschaftsstreit, der eskaliert war.
Wie Staatsanwalt Johannes Jungmann den Tathergang schilderte, habe der Angeklagte, ein 48-jähriger Deutscher, im Juni 2019 das im westlichen Enzkreis gelegene Grundstück eines Nachbarn betreten, diesen heftig beleidigt und mit einer Heckenschere mehrere Pflanzen beschädigt. Als die Ehefrau des Nachbarn hinzugekommen war, habe der zu diesem Zeitpunkt alkoholisierte 48-Jährige auch diese beschimpft. Die Beleidigungen gingen so weit, dass der Angeklagte eine tägliche Grabschändung androhte, sobald der Nachbar verstorben sei. Die Ehefrau rief daraufhin die Polizei. Bis die vier Beamten eingetroffen waren, hatte sich der Angeklagte nach Hause begeben. Als die Beamten ihn dort zu den Vorwürfen befragen wollten, begrüßte er die Einsatzkräfte mit wüsten Beschimpfungen. Als die Polizisten ihn nach seinem Ausweis fragten, lehnte der Mann diese Forderung energisch ab. Einer der Polizisten gab in seiner Zeugenaussage an, er habe bemerkt, wie der Angeklagte versuchte, in seine Hosentasche zu greifen.
Dies habe bedrohlich gewirkt, so dass er zusammen mit einem Kollegen den unkooperativen und weiter mit Beleidigungen um sich werfenden Mann festhalten und mit Handschellen fesseln musste. Das habe ihn jedoch nicht daran gehindert, weiterhin mit Leibeskräften Widerstand gegen die Beamten zu leisten. Dabei habe sich einer der Ermittler eine leichte Risswunde an der Hand zugezogen. Zudem habe der Täter versucht, einen der Beamten zu treten.
Nach Abnahme einer Blutprobe wurde ein Blutalkoholwert von 1,55 Promille festgestellt. Der 48-Jährige räumte den Großteil der Vorwürfe ein. Er schilderte ein hohes Maß an Frustration, das sich nach den jahrelangen Streitigkeiten mit den Nachbarn aufgebaut habe. Jedoch habe er die Ehefrau des Nachbarn nicht beleidigt. Zudem habe er sich schriftlich bei beiden entschuldigt, wie auch sein Verteidiger Florian Bähr betonte. Da der Mann in der Vergangenheit wiederholt wegen Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung verurteilt worden war, verhängte Richter King neben der Freiheitsstrafe eine dreijährige Bewährungsszeit. Außerdem muss der Mann 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und mindestens drei Beratungsgespräche bei der Suchtberatungsstelle Plan-B in Pforzheim wahrnehmen.