
Die genauen Regeln in den Wäldern legt jedes Bundesland für sich fest. Generell gilt aber in ganz Deutschland: Zelten im Wald und in freien Landschaften ist verboten. Ebenso in Baden-Württemberg. Das regelt das Naturschutzgesetz, wo es in Paragraf 44 über das Betreten von Wäldern geht: "Das Betretungsrecht (...) umfasst nicht das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen, das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen und Anhängern, das Zelten oder das Feuermachen."
Eine Grauzone macht jedoch das sogenannte Lagern – auch Biwakieren genannt –
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