In ein Wohnhaus eingebrochen sind unbekannte Täter in Bauschlott.
sabine hürdler - stock.adobe.com
Region
Unbekannte brechen in Wohnhaus ein: Polizei gibt Sicherheits-Tipps
  • pol

Neulingen-Bauschlott. Die Abwesenheit ausgenutzt haben unbekannte Täter, als sie vergangene Woche in ein Einfamilienhaus in Bauschlott einbrachen.

Nach bisherigem Sachstand der Polizei probierte die Täterschaft in der Zeit zwischen Donnerstag, 22. Februar, 8 Uhr und Samstag, 24. Februar, 11 Uhr, zunächst über den rückwärtigen Bereich in das in der Weinbrennerstraße gelegene Haus zu gelangen. Als das Aufhebeln einer Tür scheiterte, schlugen die Täter eine Scheibe ein und betraten im Anschluss mehrere Zimmer, die sie offenbar auch nach Diebesgut durchwühlten. Neben der Frage, ob Wertgegenstände entwendet wurden, ist auch die Höhe des Gesamtschadens derzeit Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen.

So schützen Sie sich vor Einbrechern

  • Wenn Sie Ihr Haus verlassen - auch nur für kurze Zeit schließen Sie unbedingt Ihre Haustür ab.
  • Verschließen Sie immer Fenster, Balkon- und Terrassentüren. Denken Sie daran: Gekippte Fenster sind offene Fenster.
  • Verstecken Sie Ihren Schlüssel niemals draußen. Einbrecher finden jedes Versteck.
  • Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, wechseln Sie den Schließzylinder aus.
  • Achten Sie auf Fremde in Ihrer Wohnanlage oder auf dem Nachbargrundstück.
  • Informieren Sie bei verdächtigen Beobachtungen sofort die Polizei.
  • Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit, wie z.B. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrem Anrufbeantworter.

Weitere Hinweise

Zusätzlich empfiehlt die Polizei eine mechanische Sicherung aller Fenster und Türen, damit ungebetene Gäste erst gar nicht hineinkommen. Ergänzende Sicherheit bietet zum Beispiel eine Einbruch- und Überfall-Meldeanlage. Damit werden Einbruchsversuche automatisch gemeldet und man kann den Alarm bei Gefahr auch selbst auslösen.

Mehr Tipps zur Einbruchsicherung Ihres Zuhauses erhalten Sie auch auf der Website der Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH.