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Am 12. Juli wurden die drei Angeklagten im Wiernsheimer Automatensprenger-Prozess von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Karlsruhe verurteilt.
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Region
Urteil nach Automatensprengung in Wiernsheim: Lebenslange Haft für Fluchtwagenfahrer

Karlsruhe/Wiernsheim. Ohne große Emotionen nimmt der Hauptangeklagte im Wiernsheimer Automatensprenger-Prozess am Freitag seine Strafe zur Kenntnis. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Karlsruhe um den Vorsitzenden Richter, Fernando Sanchez-Hermosilla, verkündet das Urteil: Der 30-jährige Fluchtwagenfahrer, Meron L. (Name geändert), muss lebenslänglich hinter Gitter wegen Mordes, versuchten Mordes, des vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Diebstahls. Seine beiden Mittäter – der 21-jährige Lamine F. und der 22-jährige Rijad M. (Namen geändert) – erhalten wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Diebstahls eine Haftstrafe von fünfeinhalb beziehungsweise fünf Jahren.

Die drei Niederländer mit marokkanischen Wurzeln hatten am frühen Morgen des 11. Novembers 2023 zwei

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