
Pforzheim/Enzkreis. „Mein Mandant bestreitet, die Äußerung getätigt zu haben. Und — wenn er sich derart geäußert hätte — wäre es wahr“, so die Erklärung von Verteidiger Cornelius Schaffrath, die er im Namen des 58-jährigen Angeklagten abgab, der sich gestern wegen des Vorwurfs der Verleumdung am Amtsgericht Pforzheim verantworten musste.
Er habe sich, so Staatsanwältin Theresa Küppers, im November 2018 am Stammtisch im Vereinsheim eines im östlichen Enzkreis gelegenen Vereins derart geäußert, dass der damalige Erste Vereinsvorstand, Peter M. (Name von der Redaktion geändert), Geld aus der Vereinskasse entwendet habe. Die Gerüchte, die daraufhin die Runde machten, hätten auf Peter M. geschäftsschädigend gewirkt. Nach der Erklärung durch seinen Verteidiger schilderte der Angeklagte, dass Peter K., seit er das Amt des Ersten Vorstands übernommen habe, mehrfach mit einigen Vereinsmitgliedern und dem erweiterten Vorstand aneinandergeraten sei.
Laut Aussage von zwei Zeugen und des Angeklagten habe M. mehrfach eigensinnig Entscheidungen getroffen. So etwa die Veranstaltung eines Tages der offenen Tür. Zwar sei im Zuge dieses Festes ein Gewinn erwirtschaftet worden, bei der Kassenprüfung habe es jedoch einige Auffälligkeiten gegeben. So hätten rund 500 Euro in der Vereinskasse gefehlt.
Keiner der geladenen Zeugen konnte zweifelsfrei bestätigen, dass die Anschuldigungen gegen den Angeklagten zutreffen und die Äußerungen tatsächlich von ihm stammen. Da Peter M. selbst der Verhandlung unberechtigt ferngeblieben war, konnte er selbst als mutmaßlich Geschädigter keine Stellung nehmen. Zudem verhängte Richter Patrick Stemler ein Ordnungsgeld von 150 Euro gegen ihn. Das Verfahren wurde im Einvernehmen mit Staatsanwältin Küppers und Verteidiger Schaffrath eingestellt. Die Kosten des Verfahrens gingen zudem vollständig zulasten der Staatskasse.