Bonn. Im Fall der Vergewaltigung einer Camperin aus dem Enzkreis bei Bonn hat der Verurteilte wie angekündigt Rechtsmittel eingelegt.
«Nun warten wir das schriftliche Urteil des Landgerichts ab und schauen dann in Ruhe, wie wir die Revision begründen», sagte sein Verteidiger Martin Mörsdorf am Mittwoch auf dpa-Anfrage. Über den Antrag muss dann der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden. Das Landgericht Bonn hatte am vergangenen Donnerstag einen Angeklagten wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 31-Jährige im April ein junges Paar überfallen hatte, das in der Siegaue in Troisdorf zeltete. Der Angeklagte schlitzte demnach nachts das Zelt auf, bedrohte das Paar aus dem raum Freiburg mit einer Astsäge und vergewaltigte die 23-jährige Frau.
Der 31-Jährige - ein abgelehnter Asylbewerber aus Ghana - wurde wenige Tage später festgenommen. Im Prozess bestritt er die Tat. Das Gericht stützte sein Urteil vor allem auf DNA-Spuren.
Vergewaltigung einer Enzkreis-Camperin: Über elf Jahre Haft für 31-Jährigen
Nach Vergewaltigung: Familie des Opfers aus dem Enzkreis wartet noch auf Antwort der Politik
Vater klagt an: Asylbewerber vergewaltigt 23-Jährige aus dem Enzkreis
Bericht: Polizei hielt Vergewaltigungs-Notruf für Scherz - Opfer aus dem Enzkreis

