
Calw. Auch wenn am Montagnachmittag im Calwer Amtsgericht ein Urteil gefallen ist, so wird sich die Justiz wohl schon in Kürze erneut mit einem Fall beschäftigen müssen, bei dem sich der Angeklagte wegen Verleumdung und falschen Verdächtigungen gegenüber zwei Polizeibeamten hatte verantworten müssen. Das Gericht kam nach der Beweisaufnahme zur Auffassung, dass der Beschuldigte die ihm zur Last gelegten Vergehen „wie angeklagt“ begangen und mehrfach gelogen hat. Das Urteil: drei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Mit diesem Richterspruch waren am Ende aber weder Staatsanwältin Stefanie Siewert-Schatz noch Verteidigerin Sarah Burkhardt zufrieden. Beide wollen nun prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das
Sie haben schon ein Abo? Hier anmelden
Sie haben noch kein Abo?
Wählen Sie jetzt aus:
Angebote mit gedruckter Tageszeitung
