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Mitarbeiter der Polizeibehörde sind nicht zu allem befugt, was die Polizeibeamten durchsetzen dürfen.
picture alliance/dpa | Uli Deck
Region
Vorsicht Verwechslungsgefahr: Darin unterscheiden sich Polizei und Ordnungsamt

Bei einer dunkelblau uniformierten Person muss man oft zweimal hinschauen, um zu erkennen, ob das ein Polizeibeamter oder eine Person vom Ordnungsamt ist. Die Uniformen sehen sich aber auch zum Verwechseln ähnlich und sind nicht so leicht zu unterscheiden. Dennoch gibt es einige gravierende Abweichungen zwischen den Berufsgruppen. Doch wer ist denn nun für welche polizeilichen Aufgaben zuständig? Das hat sich eine Familie aus Birkenfeld gefragt. Die PZ hat nachgehakt.

Schon die Begriffe "Polizei", "Ordnungssamt", "Polizeivollzugsdienst" und "Polizeibehörde"

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