
Neulingen. Mit einer knappen Mehrheit hat der Neulinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am Mittwochabend eine neue Hebesatzsatzung für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer beschlossen. Diese tritt ab dem 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft.
Der Hebesatz der Grundsteuer A – für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
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