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Menschen mit Sehbeeinträchtigung benötigen Hilfsmittel, um geschriebene Inhalte wahrnehmen zu können. Eine Möglichkeit ist die sogenannte Braillezeile. Eine Erweiterung der Tastatur und damit ein Weg, „über die Finger zu lesen“.
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Region
Wie informieren sich Menschen mit Sehbeeinträchtigung? Brigitte Schick klärt zum Tag des Grundgesetzes auf

Enzkreis/Pforzheim/Bretten. Am 23. Mai feiert das Grundgesetz (GG) – das seit 1949 besteht – seinen Geburtstag. Ein wesentlicher Teil vom GG: das Recht auf Informationsfreiheit. In Artikel 5 Absatz 1 wird unter anderem festgelegt, dass sich jeder aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten darf. Dazu gehört zum Beispiel auch, die Zeitung zu lesen. Und sich damit über aktuelle Geschehnisse in der Region und darüber hinaus zu informieren. Ob gedruckt oder digital, es gibt verschiedene Wege an Nachrichten zu gelangen. Zumindest für Menschen mit gutem Sehvermögen. Solche mit Einschränkungen benötigen Hilfsmittel, um die Inhalte abrufen zu können.

Mehr Teilhabe durch Digitalisierung

Die „Pforzheimer Zeitung“ hat mit Brigitte Schick, Leiterin vom Badischen Blinden- und Sehbehindertenverein Bezirkgsgruppe Pforzheim

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