
Wimsheim. Junge Paare ohne Kinder hatten in der Vergangenheit „nicht mal eine theoretische Chance“, ein gemeindeeigenes Baugrundstück in Wimsheim zu kaufen, erklärt Hauptamtsleiter Reinhold Müller. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat nun über eine Änderung der Bauplatzvergaberichtlinien abgestimmt.
Zum Hintergrund: Die Gemeinde Wimsheim ist Eigentümerin von 19 Baugrundstücken im Neubaugebiet „Frischegrund II“.
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