
- Alexander Heilemann
Straubenhardt/Waghäusel. In Straubenhardt hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom Dezember unter engagierten Windkraft-Gegnern die Runde gemacht: Das Gericht hatte Pläne für zwei Windparks im Bereich von Donaueschingen, Hüfingen und Blumberg erst mal auf Eis gelegt. Und damit gleichzeitig die bisherige Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen im Wald als unrechtmäßig abgekanzelt. Der Hauptgrund wird aus der ausführlichen Urteilsbegründung des VGH deutlich. Die Landesregierung hat bislang die nötigen Waldrodungen aus den Genehmigungsverfahren der Landratsämter ausgeklammert und in die Verantwortung des Regierungspräsidiums Freiburg (RP) gegeben. Diese Trennung verstößt laut VGH gegen Bundesrecht.
Auch im Genehmigungsbescheid für den Straubenhardter Windpark hat das Landratsamt im Dezember 2016 ausdrücklich auf die Waldumwandlungsentscheidung des RP verweisen müssen. Künftig ist der Enzkreis selbst zuständig. „In
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