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Erbrecht: Formloser Pflichtteilsverzicht kann gültig sein
Nicht im Testament verfügt war eine Abmachung, auf die sich ein Angeklagter vor dem Amtsgericht beruft.
Christin Klose/picture alliance/dpa/dpa-tmn (Symbolbild)
Region
Wirrwarr ums Erbe geht weiter: Im Veruntreuungs-Prozess kommt nun der eigentlich Erbberechtigte zu Wort

Pforzheim/Enzkreis. Eines stand schon zu Beginn des zweiten Verhandlungstags um gewerbsmäßige Untreue eines 74-jährigen Angeklagten vor dem Amtsgericht Pforzheim fest: „Es wird heute kein Urteil geben, da der Prozess in seiner Beweislage zu komplex ist“, so Richter Philipp Hauenschild. Das bestätigte sich in der Fortsetzung der Hauptverhandlung. Denn es startete ein großes Wirrwar beim Versuch, die Kontoauszüge in den riesigen Aktenstapeln nachzuvollziehen.

Der angeklagte ehemalige Unternehmer aus dem westlichen Enzkreis steht vor dem Schöffengericht, da er als Testamentsvollstrecker des Erbes seiner 2016

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