
- Silke Fux
Enzkreis/Pforzheim. „Gefährlich ist nicht nur der, der mit einer Kalaschnikow herumläuft, sondern auch der, der sich wie ein Teddybärtyp gibt. Wenn man nur ein Kind vor Ihnen schützen kann, dann reicht es“, begründete die Vorsitzende Richterin der Großen Strafkammer, der Jugendkammer des Landgerichts Karlsruhe, Diana Schick, in der Außenstelle Pforzheim das Urteil: Der 47-Jährige aus dem westlichen Enzkreis muss wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes nicht nur zwei Jahre und acht Monate hinter Gitter, sondern die Kammer verhängte zusätzlich zur Strafe eine Sicherungsverwahrung, das Höchste, was ein Gericht anordnen kann.
Der Täter kommt nach dem Absitzen seiner Haftstrafe also nicht automatisch auf freien Fuß, denn die
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