
Karlsbad. Das Thema „Katzenschutzverordnung“ macht auch vor Karlsbad nicht halt. Zweck einer solchen Rechtsverordnung ist es, den Schutz freilebender Katzen in Gebieten mit geballtem Aufkommen zu gewährleisten. Es geht darum, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder gar zu verbieten. Für die Gemeinde Karlsbad bedeute dies, die „Population einzudämmen“, so Jürgen Augenstein, stellvertretender Leiter des Hauptamtes. „Vier Fundkatzen in vier Wochen“ machten deutlich, dass dringend Handlungsbedarf bestehe. Der Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung eine solche Verordnung.
Zukünftig müssen Besitzerinnen und Besitzer freilaufender Halterkatzen dafür Sorge tragen, dass die
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