Noch immer ist juristisch umstritten, wer in der Deutschen Ringer-Liga für die beteiligten Vereine auf die Matte gehen darf. PZ-Archiv/Ripberger
Sport
Der Kalte Krieg der Ringer: Deutsche Ringer-Bund spricht Sperren gegenDRL-Sportler aus
  • Udo Koller

Manchmal dokumentieren sich große Konflikte in kleinen sprachlichen Details. Das ist auch im Streit zwischen dem Deutschen Ringer-Bund (DRB) und der neu gegründeten Deutschen Ringer-Liga (DRL) so. Man mag sich nicht.

Man bekämpft sich. In der neuesten Pressemitteilung des Ringer-Bundes, in der gestern die Sperren für deutsche Athleten verkündet wurden, die in der DRL auf die Matte gehen, ist mehrfach von der „sog. ‚DRL‘“ die Rede.

Die Abkürzung „sog.“ steht für sogenannt. Die älteren Leser kennen das aus den Zeiten des Kalten Krieges. Damals wurde in der Bundesrepublik der ungeliebte Bruderstaat im Osten häufig „die sogenannte DDR“ genannt. Die DDR setzte man gerne auch noch in Gänsefüßchen. Es war ein sprachlicher Akt der Nichtanerkennung und Geringschätzung.

Kalter Krieg ist eine etwas martialische Umschreibung dessen, was sich zwischen DRB und DRL gerade abspielt. Einige große Vereine hatten die „Bevormundung“ durch den Ringer-Bund satt und haben ihre eigene Profiliga gegründet. Der Verband drohte mit Sperren und Geldstrafen. Als nun vor einer Woche der erste Kampftag der DRL stattfand, flatterte den fünf beteiligten Clubs kurzfristig Post vom Ringer-Weltverband UWW ins Haus. Der Inhalt: Androhung von Sperren und Strafen für alle Ringer, die in der DRL auf die Matte gehen.

Tatsächlich ließen sich einige der Ringer davon abhalten, auf die Matte zu gehen. Beim KSV Ispringen scheuten der Georgier David Tlashadze und der Armenier Georgi Keotev das Risiko. Der Ispringer Auftritt beim KAV Eisleben blieb unvollendet. Nach acht von zehn Kämpfen stand es 8:11.

Einstweilige Verfügung

Doch die DRL-Vereine reagierten sofort und beantragten in der Schweiz – dort hat der UWW seinen Sitz – eine einstweilige Verfügung. Die hat das Bezirksgericht in Vevey am Donnerstag auch erlassen und darin dem Weltverband untersagt, bis zur Entscheidung in der Hauptverhandlung am 17. Oktober den Ringern weiter mit Sanktionen zu drohen oder Strafen zu vollziehen.

Aufatmen bei der Deutschen Ringer-Liga. „Alle Sanktionen und Drohungen sind hinfällig. Das ist ein Dammbruch, eine ganz deutliche Sache“, sagt DRL-Geschäftsführer Markus Scheu. Er ist auch überzeugt, dass die DRL-Ringer in der Hauptverhandlung am 17. Oktober gegen den Weltverband gewinnen, „wenn man weiß, welch hohe Hürden vor einer einstweiligen Verfügung stehen“.

Beim Deutschen Ringer-Bund sieht man das – natürlich – anders. „Endgültig ist noch gar nichts“, sagt Daniel Wozniak vom DRV-Vorstand. Meldungen von Seiten der Ringer-Liga, mit dem Urteil aus der Schweiz sei das Thema Sperren und Sanktionen erledigt, hält er für schlichtweg falsch. Und der deutsche Verband fühlt sich auch nicht an die einstweilige Verfügung gegen den UWW gebunden. Das dokumentieren die Sperren gegen neun Ringer der „sog. DRL“, die gestern ausgesprochen wurden. Darunter sind auch die Ispringer Carsten Kopp und Etienne Wyrich. Dass beide deshalb heute Abend im ersten Heimkampf der Saison gegen Nendingen (19.30 Uhr) nicht auf die Matte gehen, ist aber eher unwahrscheinlich. Auch beim DRB weiß man, dass die meisten gesperrten Athleten keine großen Ambitionen mehr auf nationale oder internationale Meriten haben. Ihnen liegen ihre Vereine und der dort mögliche Verdienst näher.

Interessant ist auch, dass der DRB nur einzelne Ringer sperrte, nicht aber die Vereine. Das hätte auch die Ispringer Verbandsliga-Mannschaft und Nachwuchskämpfer betroffen. „Die Regularien hätten das hergegeben“, sagt Daniel Wozniak. Die Tür soll also nicht endgültig zugeschlagen werden. DRB und DRL saßen auch Anfang September in Bad Mergentheim an einem Tisch. Weitere Treffen sollen folgen, auch wenn beide Seiten jeweils der anderen vorwerfen, substanzielle Vorschläge schuldig zu bleiben.

Aber man weiß ja, wie es in der Politik mit der BRD und der „sogenannten DDR“ endete: mit der Wiedervereinigung.