Stuttgart. Die Geldwäsche-Ermittlungen im Umfeld des Fußballvereins GU-Türkischer SV Pforzheim haben eine neue Entwicklung genommen. Gegen zwei Hauptverdächtige wurden Haftbefehle vollstreckt, nachdem bei Durchsuchungen auch Bargeld sichergestellt wurde.
Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und des Zollfahndungsamts Stuttgart wegen des Tatvorwurfs der gemeinschaftlichen Geldwäsche im besonders schweren Fall gegen einzelne Personen eines Fußballvereins aus dem Kreis Pforzheim wurden am vergangenen Donnerstag insgesamt zehn Objekte im Raum Pforzheim durchsucht. Dabei stellten Ermittler neben zahlreichen Beweismitteln unter anderem Bargeld in Höhe von rund 220.000 Euro sicher. Das teilt die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und das Zollfahndungsamt Stuttgart in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.
Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Stuttgart Haftbefehle gegen zwei Hauptverdächtige. Einer von ihnen ist deutscher, der andere türkischer Staatsangehöriger. Die Haftbefehle wurden am Donnerstag eröffnet und vollstreckt.


Verdacht auf Geldwäsche und Jugendteams abgemeldet: GU-Türkischer SV Pforzheim kommt nicht zur Ruhe
Auslöser der Ermittlungen war eine Ausreisekontrolle des Zolls am 7. Februar am Flughafen Stuttgart. Dabei stellten Beamte bei 29 Personen, die mit der Fußballmannschaft in Verbindung standen, insgesamt rund 215.000 Euro Bargeld sicher. Die einzelnen Beträge lagen zwischen 4.000 und 9.900 Euro. Nach bisherigen Erkenntnissen sollte das Geld in die Türkei gebracht werden.
Bereits am selben Tag erfolgten vor diesem Hintergrund erste Durchsuchungen von Geschäftsräumen zweier Firmen und der Wohnräume zweier Beschuldigter im Raum Pforzheim.


Geldwäsche? Pforzheimer Fußballverein GU-Türkischer SV sieht sich zu Unrecht am Pranger
Nach aktuellem Ermittlungsstand sollen sich die beiden Hauptbeschuldigten zusammen mit weiteren Verdächtigen seit 2022 Edelmetalle im Wert von mehreren Millionen Euro aus Straftaten verschafft und diese verarbeitet und verkauft haben – teilweise auch im Ausland. Und sie sollen aus dem Verkauf erlangtes Bargeld ins Ausland gebracht haben.



