
Die Ausreisekontrolle einer Gruppe rund um den Fußballverein GU-Türkischer SV Pforzheim Anfang Februar am Stuttgarter Flughafen hat nicht nur Konsequenzen für zwei mutmaßliche Drahtzieher, die sich wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei und gemeinschaftlicher Geldwäsche vor dem Landgericht Mannheim werden verantworten müssen, sondern auch für 24 Personen aus der Reisegruppe, bei denen bei der Kontrolle Bargeld sichergestellt worden war. Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat nun nach eigenen Angaben Strafbefehle wegen des Tatvorwurfs der leichtfertigen Geldwäsche beantragt.
Die GU-Reisegruppe war Anfang Februar auf dem Weg in ein Trainingslager in der Türkei, als –
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