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Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat beim zuständigen Amtsgericht Nürtingen Strafbefehle gegen 24 Mitglieder einer Gruppe rund um die GU-Türkischer SV Pforzheim, bei denen bei einer Kontrolle im Februar Bargeld sichergestellt worden war, beantragt.
Marijan Murat/picture alliance/dpa
Sport
Nach Kontrolle der Pforzheimer GU-Reisegruppe am Flughafen: 24 Strafbefehle beantragt

Die Ausreisekontrolle einer Gruppe rund um den Fußballverein GU-Türkischer SV Pforzheim Anfang Februar am Stuttgarter Flughafen hat nicht nur Konsequenzen für zwei mutmaßliche Drahtzieher, die sich wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei und gemeinschaftlicher Geldwäsche vor dem Landgericht Mannheim werden verantworten müssen, sondern auch für 24 Personen aus der Reisegruppe, bei denen bei der Kontrolle Bargeld sichergestellt worden war. Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat nun nach eigenen Angaben Strafbefehle wegen des Tatvorwurfs der leichtfertigen Geldwäsche beantragt.

Die GU-Reisegruppe war Anfang Februar auf dem Weg in ein Trainingslager in der Türkei, als –

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