Ein unverschuldeter Autounfall mit Blechschaden sorgt plötzlich für viel Papierkram und Rennerei im Alltag. Da scheint es verlockend, die gegnerische Versicherung alles regeln zu lassen - eine gute Idee?
Nach unverschuldeten Unfällen sollte man Angebote der gegnerischen Versicherung ignorieren, die komplette Abwicklung des Schadens zu übernehmen. Das betont die Stiftung Warentest. Auch wenn es zunächst bequem klingt, sich weder um Gutachten, Werkstatt, Mietwagen und so weiter zu kümmern: Die Versicherung sei nicht daran interessiert, Geschädigten zu helfen, sondern wolle die Erstattung gering halten.

Zuweilen riefen die Unternehmen Geschädigte dazu sogar noch am Unfallort an. Taktik: schnell Zugriff auf den Fall und die Geschädigten zu bekommen. Das soll verhindern, Zeit zu haben, sich über die eigenen Rechte zu informieren und die genauen Ansprüche in Erfahrung bringen zu können.
Genau das aber sollten Geschädigte: Selbst bei klarer Schuldfrage und Zahlungsbereitschaft Rat bei Fachanwälten holen. Die gegnerische Versicherung sei einem weit überlegen: "Ihre Experten sind geschult, bei der Entschädigung zu sparen. Die Versicherer kürzen systematisch, auch bei Kleinigkeiten", so die Stiftung Warentest.
Der juristische Beistand kostet Betroffene nichts, sofern Geschädigte keine Teilschuld treffe. Mitverursacher müssen sich aber an den Anwaltskosten beteiligen. Aber: Auch einige Werkstätten böten "Rundum-Sorglos-Pakete" inklusive Mietwagen an und wollen die Abwicklung übernehmen. "Doch auch Werkstätten verfolgen ihre eigenen Interessen, nicht Ihre", so die Verbraucherschützer. dpa
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Pressesprecherin
Kfz-Innung Pforzheim/Enzkreis. FOTO: PHOTODESIGN
"Als Geschädigter steht Ihnen ein Gutachter Ihrer Wahl zu und Sie können Ihr Fahrzeug auch in der Werkstatt Ihres Vertrauens instand setzen lassen. Sie sind nicht dazu verpflichtet, einen Gutachter oder eine Vertragswerkstatt der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Bei Bagatellschäden unter 750 Euro reicht auch ein Kostenvoranschlag mit Fotos Ihrer Werkstatt."
Gutachter bestellen
Nach einem Verkehrsunfall haben Beteiligte in der Regel das Recht auf einen neutralen Sachverständigen, der die Schadenshöhe einschätzt.
Wer an der Unabhängigkeit eines vom Kfz-Versicherer gestellten Sachverständigen zweifelt, sollte sich erkundigen, ob dieser ein Mitarbeiter des Unternehmens ist und gegebenenfalls selbst einen Gutachter bestellen. So lässt es sich vermeiden, dass die Kosten für die Schadensregulierung sehr niedrig angesetzt werden.
Handelt es sich nicht um einen Bagatellschaden - hier stufen Gerichte Schäden in einer Größenordnung zwischen 500 und 900 Euro ein -, bekommen Geschädigte die Kosten auch für den Gutachter vom gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer erstattet.
Nur wenn sie selbst eine Teilschuld am Unfall haben, müssen sie sich beteiligen. tmn