<b draggable="true" data-highlightable="1" id="ic78w">1,6 mm ...Restprofil </b>sind das absolute Minimum! Werden sie laut ADAC im Straßenverkehr als Fahrer mit abgefahrenen Reifen erwischt, drohen Ihnen 60 Euro Bußgeld sowie ein Punkt ins Flensburg. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall steigt das Bußgeld auf 100 oder 120 Euro.
Cyberkriminelle haben längst auch den Autozubehör-Markt für sich entdeckt. Insbesondere Reifen-Fake-Shops schießen ins Kraut. Die Seiten machen einen guten Eindruck, alles sieht seriös aus und der Preis, ja der Preis ist unschlagbar.


Wer auf so einen Shop hereinfällt, merkt sehr schnell, wie solche Traumpreise möglich sind: durch Betrug. Wer in Fake-Shops bezahlt, bekommt niemals Ware geliefert und verliert sein Geld, warnt das Verbraucherschutzportal "Watchlist Internet“, das eine Fake-Shop-Warnliste pflegt, die auch Dutzende falsche Reifenhändler im Netz enthält. Wer dagegen vor Ort seine Reifen kauft, weiß immer, was er bekommt.
Riskante Überweisung
Neben einem Preis, der zu gut ist, um wahr zu sein, ist Vorkasse als einzige verfügbare Zahlungsoption ein ziemlich sicheres Indiz für einen Fake-Shop. Oft werden anfangs noch verschiedene Zahlungswege angeboten. Das ist aber nur Schein. An der Kasse ist dann etwa überraschend von technischen Problemen die Rede, und es bleibt nur die riskante Überweisung, die kaum zurückgeholt werden kann. Bei unbekannten Shops lohnt es sich den Angaben zufolge auch immer, das Impressum zu prüfen, etwa mit einem Anruf oder einer E-Mail-Anfrage. Denn bei Betrugs-Websiten ist meist niemand zu erreichen oder es kommt nie eine Antwort.
Kurze Recherche kann hilfreich sein
Zudem kann man die Adresse oder den Shop-Namen in eine Suchmaschine und bei einem Kartendienst eingeben. Oft wird dann schnell klar: Hier residiert ein ganz anderes Unternehmen oder es handelt sich um ein Wohnhaus. Oder man stößt direkt auf Warnungen von Betrugsopfern.
Wer auf einen Fake-Shop hereingefallen ist und vorab überwiesen hat, sollte nicht nur Anzeige bei der Polizei erstatten, sondern auf jeden Fall seine Bank kontaktieren, raten Experten. Möglicherweise könne das Geld noch zurückgeholt werden. Wurde ein Bezahldienst oder eine Kreditkarte benutzt, aber nie Ware geliefert, kann man sich an den jeweiligen Bezahl-Dienstleister wenden. dpa