Der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben. Damit dein Start in den Beruf rundum erfolgreich wird, solltest du dich vorab um ein paar Dinge kümmern:

Medizinische Erstuntersuchung
Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren müssen sich vor dem Start ins Berufsleben medizinisch untersuchen lassen. Das gilt auch bei einer betrieblichen Ausbildung. Die Untersuchung kann dein Hausarzt oder deine Hausärztin durchführen. Du bekommst dort eine Bescheinigung, die du bei deinem Arbeitgeber abgibst. Deine „Erstuntersuchung“ muss innerhalb von 14 Monaten vor Beginn der Ausbildung erfolgen.
Konto einrichten
Damit dir dein Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütung überweisen kann, brauchst du ein Gehaltskonto. Viele Banken bieten besondere Konditionen für Auszubildende an.
Vermögenswirksame Leistungen
Das sind Sparbeträge, die der Arbeitgeber gemäß dem Vermögensbildungsgesetz für dich anlegt. Du kannst damit Steuern sparen und vielleicht noch einen Zuschuss des Arbeitgebers erhalten. Frag bei deinem Ausbildungsbetrieb nach.
Steuerliche Identifikationsnummer
Dein Ausbildungsbetrieb benötigt neben deinen persönlichen Daten auch deine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr). Falls dir diese nicht bekannt ist, kannst du sie beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen. Kümmere dich frühzeitig darum, denn es kann mehrere Wochen dauern, bis man dir die Nummer mitteilt. Ob und wie viel Steuer du zahlen musst, hängt von deiner Lohnsteuerklasse und der Höhe der Ausbildungsvergütung ab. pm