„Ich will mal Feuerwehrmann werden...“ oder doch lieber Verkäuferin oder Erzieherin, Bäcker oder Schreiner?


Welche Berufswünsche im Ranking bei Auszubildenden ganz vorne liegen, zeigt die nebenstehende Darstellung – in absoluten Zahlen und aufgeteilt in Frauen und Männer. Die zehn am stärksten nachgefragten Berufs-Wünsche der bei der Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim gemeldeten Bewerber um eine Ausbildungsstelle im Zeitraum des Berichtsjahr 2023/2024, Stand Januar 2024 waren:
bac/pm
Männer
Industriemechaniker 91
Kfz.mechatroniker – Pkw-Technik 87
Industriekaufmann 56
Mechatroniker 52
Fachinformatiker-Anwendungsentwicklung 52
Fachinformatiker – Systemintegration 41
Zerspanungsmechaniker 37
Kaufmann – Büromanagement 34
Elektroniker – Energie-/Gebäudetechnik 32
Kaufmann im Einzelhandel 30
Frauen
Kaufmann/-frau im Einzelhandel 267
Verkäufer/in 170
Industriekaufmann/-frau 123
Koch/Köchin 113
Hotelfachmann/-frau 100
Industriemechaniker/in 93
Fachmann-Restaurants u. Veranst.gastro. 90
Fachkraft - Lagerlogistik 86
Zerspanungsmechaniker/in 78
Mechatroniker/in 77
Insgesamt
Industriekauffrau 58
Medizinische Fachangestellte 56
Kauffrau - Büromanagement 55
Bankkauffrau 28
Verwaltungsfachangestellte - Kommunalverwaltung 28
Verkäuferin 27
Automobilkauffrau 25
Kauffrau im Einzelhandel 22
Zahnmedizinische Fachangestellte 18
Friseurin 17

SCHON GEWUSST?
Schule und Chef müssen Bescheid wissen
Wer eine Ausbildung macht, hat auch Tage, an denen Berufsschule statt Betrieb auf dem Plan stehen. Doch wem muss man eigentlich Bescheid geben, wenn man dann krank ist?
Sind Auszubildende an einem Tag krank, an dem sie Unterricht in der Berufsschule haben, müssen sie das der Schule mitteilen – und zwar vor Schulbeginn, etwa im Sekretariat. Aber nicht nur der: Auch der Arbeitgeber muss informiert werden, dass man krank ist. Das ist auch dann der Fall, wenn man am entsprechenden Tag nicht im Ausbildungsbetrieb arbeitet.
Gut zu wissen: Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Kalendertage dauert, muss eine ärztliche Bescheinigung eingereicht werden – spätestens am darauffolgenden Arbeitstag. Arbeitgeber können aber im Ausbildungsvertrag auch festlegen, dass die Krankmeldung bereits ab dem ersten Tag vorgelegt werden muss. Seit Anfang 2023 übermitteln Mediziner diese bei gesetzlich Versicherten elektronisch an die Krankenkasse.
Dem Arbeitgeber muss man dann allerdings umgehend mitteilen, dass er die Daten bei der Krankenkasse abrufen kann. dpa/tmn