Wer auf die Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude zugreifen will, muss künftig schon mit einem ausführenden Unternehmen, etwa einem Fensterbauer, ins Geschäft gekommen sein. Erst danach kann die Förderung bei der BAFA beantragt werden, wie der Verband Fenster + Fassade (VFF) erläutert.
„Bauherren müssen sich also vorab konkret für ein Sanierungsangebot verbindlich entschieden haben, und zwar im Umfang und mit Blick auf den Termin. Erst dann kann die Förderung beantragt werden. Der Vertrag muss zudem eine Vereinbarung zu einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung in Bezug auf die Förderzusage haben“, weiß VFF-Geschäftsführer Frank Lange.
Niemand muss sich übrigens wegen der neuen Reihenfolge bei Förder-Spielregeln Sorgen machen. Sollte man die Förderzusage vom Staat nämlich wider Erwarten nicht erhalten, kann sich der Auftraggeber vom Vertrag zurückziehen, deshalb sind die Verträge mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung verpflichtend. pm


Wussten sie ...
Ob ein Fenster Wärmeschutzverglasung hat, lässt sich am U-Wert erkennen, der sich auf der Rechnung des Fensters oder auch im Scheibenzwischenraum befindet. Je kleiner der U-Wert ist, desto weniger Wärme gelangt durch das Fenster hindurch. Ohne eine Wärmeschutzverglasung ist der U-Wert drei- bis zehnmal höher als mit einer Wärmeschutzverglasung. Wer beim Einbau staatliche Förderungen in Anspruch nehmen möchte, muss Fenster wählen, deren U-Wert unter 0,95 liegt. Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.