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Friedhofsgärtnerei Hilligardt: Eingehende Beratung

Georg Hilligardt von der Friedhofsgärtnerei Hilligardt erläutert PZ-Redakteur Walter Kindlein, wie eine Frühlingsbepflanzung des Grabes aussehen könnte.

Trauer
FOTO: HILLIGARDT
FOTO: HILLIGARDT

Gibt es auch bei Grabbepflanzungen so etwas wie Trends?

In gewissen Weise schon. So gibt es etwa bei der Frühjahrsbepflanzung den Trend zu kleinblütigen Sorten. So bieten sich etwa Hornveilchen für eine Basisbepflanzung an, die dann durch Narzissen, Tulpen oder Hyazinthen aufgelockert werden können. Auch Goldlack ist gut zum Auflockern. So hat man etwas Beständiges, besagte kürzer blühende Pflanzen symbolisieren dann das Kommen und Gehen auf der Welt. Auch die Bellis – Tausendschön ist ein anderer Name – eignet sich gut zum Kombinieren. 

Wie gehen Sie bei einer Neubepflanzung vor?

Bevor es mit der Bepflanzung los geht, besprechen wir das Ganze bei einem Vororttermin am Grab. Vielleicht hat sich der Kunde ja auch vorher schon Gedanken darüber gemacht, was ihm oder auch dem Verstorbenen gefallen würde. Und dann gilt es natürlich abzuwägen, was an einem Standort überhaupt in Frage kommt. Wie sieht der Rahmen für das Grab aus, ist der Platz in der Sonne oder verschattet, vielleicht schließt ja auch eine Hecke an. Die Farbe des Grabsteins spielt ebenfalls eine Rolle. Dazu kommt dann noch die Frage, wie das Verhältnis von Bodendeckern zu den saisonalen Variationen sein soll.


Sanierung des Familiengrabs von der Steuer absetzen

Steuerzahler können die Kosten für die Sanierung einer Familiengrabstätte von der Einkommensteuer absetzen. Voraussetzung ist, dass die Kosten zwangsläufig entstehen. „Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Gemeinde zur Sanierung auffordert“, erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

In einem Fall gehörte der Familie der Klägerin eine mehr als 100 Jahre alte Grabstätte. Im Sommer 2013 bemängelte die Gemeinde die fehlende Standsicherheit bei den Aufbauten und forderte die Klägerin auf, die Sicherheitsmängel fachgerecht beheben zu lassen. Die Frau kam dieser Aufforderung umgehend nach und beauftragte einen Steinbildhauer und Steinmetzmeister mit der Sanierung der Grabstelle. Die Kosten machte sie als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Einkommensteuererklärung geltend. tmn